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  Peter Günther
Rechtsanwalt
 
Schönfelder: Deutsche Gesetze
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weiter Der Abschluss von Verträgen


Vorbemerkung

Das Zivilrecht umfasst insbesondere das Privatrecht und regelt damit die Rechtsbeziehungen zweier gleichberechtigter (zumindest theoretisch gleichberechtigter) Parteien. Die wichtigsten Rechtsnormen des Zivilrechts finden Sie in der Gesetzessammlung „Schönfelder” oder im Internet unter „gesetze-im-internet.de”.

Ein umfassender Überblick über das gesamte Zivilrecht kann beispielsweise in einer Universitätsbibliothek - juristisches Seminar - oder einer Gerichtsbiliothek gewonnen werden. Schon nach wenigen Jahren müssten Sie alle Bücher zu diesem Thema gelesen haben.

An dieser Stelle können allerdings nur einige wenige Themen schlaglichtartig angesprochen werden.


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